Name, Vorname – Adresse – Telefon – E-Mail – Verein
Der Schiedsrichterausschuss weist darauf hin, dass im Hinblick auf die Saison 2011/ 2012 der nächste Lehrgang erst wieder im November 2011 stattfindet.
Gemeldete Schiedsrichter, die ihre nach Satzung geforderten 15 Pflichtspiele und die erforderlichen Pflichtschulungen nicht erreichen, können nicht auf das Schiedsrichtersoll angerechnet werden. Für die betreffenden Vereine wird am Ende der Saison die Schiedsrichterausfallgebühr fällig und gegebenenfalls weitere Sanktionen nach Satzung & Ordnung des TFV erlassen.